Bedingungen für das Boarding
Ballonfahren ist eine sportliche Aktivität.
Unsere Flüge sind verboten für:
- Personen unter 7 Jahren oder unter 1,40 m Körpergröße.
- Schwangere Frauen
- Personen mit einer medizinischen Kontraindikation
- Personen mit einer nicht stabilisierten Verstauchung/Fraktur/Luxation oder einer kürzlich durchgeführten Operation.
Jeder Passagier muss die folgenden Einschränkungen erfüllen:
- Selbstständig sein, gültig sein, Anweisungen verstehen
- Zwei Stunden lang stehen können
- In eine 1,30 m hohe Gondel ohne Tür klettern.
- Die Landeposition einnehmen (Beine und Knie gebeugt, Rücken an eine Wand gelehnt).
- Halten Sie sich mit beiden Händen an einem Griff fest, damit Sie bei der Landung nicht aus der Gondel geschleudert werden.
- Einen möglichen Aufprall bei der Landung aushalten (identisch mit einem Sprung aus 50 cm Höhe).
Da Aerovision keine medizinische Qualifikation besitzt, müssen sich die Passagiere bei ihrem Arzt erkundigen, ob sie für eine Ballonfahrt geeignet sind.
Die Passagiere sind verpflichtet, uns über Schwächen wie Osteoporose, Prothesen (Knie oder Hüfte) und alle gesundheits- oder altersbedingten Einschränkungen (nicht erschöpfende Liste) zu informieren. AEROVISION wird die Möglichkeit prüfen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen. Gegebenenfalls kann AeroVision ihnen die Einschiffung verweigern.
Im Falle einer falschen Angabe kann der Flugkapitän dem Passagier die Beförderung verweigern.
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Im Herzen des Elsass und der Vogesen bietet Aérovision regelmäßige Fahrten im Heißluftballon.